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Realer Mehrwert für Gastronomen durch Online-Lieferdienste?

Man kommt als Gastronom nicht um das Internet herum, möchte man neue Kunden gewinnen. Einfach ein Restaurant oder eine Imbissbude eröffnen und auf genügend Laufkundschaft hoffen ist im Zeitalter von Internet und Smartphones schlichtweg nicht mehr zeitgemäß.
Hungrige Bäuche wollen ohne großen Aufwand gefüllt werden und dafür bietet das Internet mittlerweile eine große Auswahl. Lieferheld.de ist ein sehr gutes Beispiel, welches exemplarisch für die Internet-Bestellmöglichkeit steht. Dieses Portal vereint die Möglichkeit, dem Nutzer alle im Umkreis verfügbaren Lieferdienste für Speisen jeglicher Art, von Antipasti bis Zuckermais, aufzulisten. Per Mausklick lassen sich die Speisekarten betrachten und die gewünschten Gerichte bestellen. Im Normalfall steht eine halbe Stunde später ein Kurier mit der gewünschten Lieferung vor der Tür. Selbst für den Fall, dass mal kein Bargeld im Haus, der Hunger aber groß ist, hat Lieferheld vorgesorgt: Bezahlen lässt sich bequem per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Warum sollte aber ein Gastronom in die neue Technik investieren? Fakt ist, dass der große Teil der Bevölkerung im Internet aktiv ist und digitale Dienstleister immer mehr an Bedeutung gewinnen und dadurch Teil des Alltags werden. Gerade jüngere Käuferschichten nutzen das Internet ganz selbstverständlich überall.

Restaurantbetreiber, die ihr Angebot im Netz anbieten, können somit ohne großen Aufwand und mit minimalem finanziellen Einsatz neue Kunden gewinnen, indem die ihre Speisen dort anbieten, wo sich die hungrigen Käufer aufhalten. “Neue Kunden” bedeutet “mehr Kunden” bedeutet “höheren Umsatz” und dieser macht sich unterm Strich in den Taschen der Restaurantbetreiber bemerkbar. Auch Stammkunden werden dieses Plus an Service zu schätzen wissen, können sie sich doch dann ganz bequem von der heimischen Couch aus in Ruhe durch die Speisekarte wühlen.

Für Unternehmer in der Gastronomie bieten Online-Lieferdienste somit einen echten Mehrwert und das ganz ohne Risiko!

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  1. Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z.B. die Inhalte unerlaubt auf die eigene Homepage kopiert), macht sich gem. § 106 ff Urhebergesetz strafbar. Er wird zudem kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten. Kopien von Inhalten können im Internet ohne großen Aufwand verfolgt werden.

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